Wir haben eine PV-Anlage mit 14,76 kWp auf einem Einfamilienhaus, die Ende 2022 installiert und bezahlt wurde, aber die Inbetriebnahme jetzt erst in 2023 erfolgen wird. Welche Möglichkeiten gibt es, um die in 2022 bezahlte Umsatzsteuer für die PV-Anlage wieder zurückzubekommen und an wen muss man sich hierzu wenden?
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gilt die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert wurden, ist der Vorsteuerabzug möglich. Sie können die entrichtete Steuer geltend machen, indem Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Ihr Steuerberater berät Sie dazu individuell. Er gibt Tipps zum weiteren Vorgehen und übernimmt die steuerlichen Aufgaben auf Ihren Wunsch hin.