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Expertenrat

Erhalte ich eine Steuerbefreiung auf einen Teil meiner Photovoltaikanlage?

Frage von Norbert K. am 04.08.2021 

Auf meinem privaten Hausdach habe ich eine PV Anlage von 8,74 kWp aus dem Jahr 2008 und eine von 2,17 kWp aus 2009. Meine Frage: Besteht eine Möglichkeit, für die 8,74 kWp-Anlage eine Steuerbefreiung zu bekommen? Falls dies nicht geht, stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, die gesamte Anlage auf 10 kWp zu reduzieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 24 EEG sind die beiden PV-Anlagen als eine gemeinsame Anlage zu betrachten, wodurch die Steuerbefreiung für einen Teil der bestehenden Anlage vermutlich nicht möglich ist. Eine rechtlich verbindliche Antwort hierzu bekommen Sie von Ihrem Finanzamt.

Ob sich eine Reduzierung der Leistung lohnt, lässt sich aus der Ferne nicht zuverlässig beantworten. Denn dazu sind Kenntnisse über die Erträge und die Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms nötig. Ferner ist es möglich, auch bei größeren Photovoltaikanlagen von Steuerbefreiungen zu profitieren, wenn Sie diese nicht betreiben, um Gewinne zu erzielen und einen hohen Eigenverbrauch erreichen.

Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu einem Steuerberater aus Ihrer Region, um die individuell beste Möglichkeit zu finden. Geht es darum, die Anlagenleistung zu begrenzen oder den Eigenverbrauchsanteil zu steigern, bekommen Sie Unterstützung von Handwerkern aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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