Wenn ich bei der BAFA einen Antrag auf Förderung einer Hybridheizung für Wärmepumpe und Photovoltaik stelle: Kann ich dann noch die Steuerentlastung für die Photovoltaik nutzen oder entfällt diese?
Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen bei Einzelmaßnahmen, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) handelt. Konkret ausgeschlossen ist lediglich die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes, wodurch eine Kombination grundsätzlich möglich ist.
Zu prüfen wäre in diesem Fall, ob PVT-Kollektoren auch von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen betroffen sind. Ob das der Fall ist, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt oder von einem Steuerberater aus Ihrer Region.