Muss ich zur Kleinunternehmerregelung wechseln, damit ich zukünftig die Einnahmen aus Solarstrom nicht mehr versteuern muss, oder werden die Steuern auch bei der Unternehmerwahl auf 0 % gesetzt?
Die Ertragssteuerbefreiung soll automatisch ab Januar 2023 gelten - ganz gleich, ob Sie eine Photovoltaikanlage neu installieren oder bereits betreiben. Da es bei der Unternehmer- bzw. Kleinunternehmerregelung nur um den Umgang mit der Umsatzsteuer geht, sollten Sie hier nach wie vor freie Wahl haben. Bei dem Beschluss handelt es sich allerdings um einen Gesetzesentwurf. Eine rechtlich verbindliche Auskunft ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Im Beitrag "Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen" haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema noch einmal für Sie zusammengefasst.