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Expertenrat

Profitiere ich von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, wenn ich den Auftrag in zwei Teile unterteile?

Frage von Gerd-Erich S. am 18.02.2023 

Kann ich den Bau einer PV in 2 Aufträge teilen (DC Seite bis Schaltschrank und AC Seite im Schaltschrank) und muss bei beiden Teilen keine MWST bezahlen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferung von Photovoltaikanlagen, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Das gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage - neben den Photovoltaikmodulen also auch für Wechselrichter, Batteriespeicher etc. Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, sollten Sie also bei beiden Aufträgen vom Nullsteuersatz profitieren. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt nach einer individuellen Prüfung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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