Kann ich den Bau einer PV in 2 Aufträge teilen (DC Seite bis Schaltschrank und AC Seite im Schaltschrank) und muss bei beiden Teilen keine MWST bezahlen?
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferung von Photovoltaikanlagen, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Das gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage - neben den Photovoltaikmodulen also auch für Wechselrichter, Batteriespeicher etc. Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, sollten Sie also bei beiden Aufträgen vom Nullsteuersatz profitieren. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt nach einer individuellen Prüfung.