x
Expertenrat

Kann ein Energieberater den Nachweis für die Steuerbonus nach § 35c EStG ausstellen?

Frage von Christina T. am 13.01.2022 

Wir haben unser Haus im August 2020 dämmen und verputzen lassen (Baujahr 1962). Es liegt eine deutsche Rechnung mit allen erforderlichen Angaben u. a. der genutzten Wärmeverbundsysteme mit der entsprechenden qm-Zahl und den weiteren durchgeführten Arbeiten vor. Leider ist unser Stuckateurmeister im Dezember 2020 plötzlich verstorben und wir haben nicht diese Bescheinigung des Fachunternehmens erhalten, die wir benötigen, um die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c EStG) zu beantragen.

Ist es möglich, uns diese Bescheinigung durch eine Person mit Ausstellungsberechtigung anhand der Rechnung und Fotos ausstellen zu lassen oder ist das im Nachgang nicht möglich? Muss das Datum der Bescheinigung vor Beginn der Arbeiten liegen? Ich lese immer nur das diese Bescheinigung vorliegen muss, aber nicht, ob sie auch im Nachhinein ausgestellt werden kann und ob vor Beginn der Maßnahme der Ist-Zustand hätte aufgenommen werden müssen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die aktuelle Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums enthält eine entsprechende Vorlage, die von einer nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes ausstellungsberechtigten Person ausgestellt werden darf. Nach § 2 Absatz 2 der ESanMV sind auch diese Personen zur Erstellung entsprechender Bescheinigungen berechtigt. Ansprechpartner finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Wichtig ist, dass Sie den Energieberater mit der Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragen. Ob das in Ihrer Situation auch nachträglich möglich ist, erfahren Sie auf Rückfrage bei Ihrem Finanzamt.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo