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Expertenrat

Wie nutzen wir den Steuerbonus für die Sanierung richtig?

Frage von Björn R. am 24.06.2020 

Wir werden ein Haus (Baujahr 1962) kernsanieren. Wir planen, die Ausgaben steuerlich abzusetzen (35c EStG). Meine Frage dazu: Müssen die Sanierungen über drei Jahre "gezogen werden" oder kann die Sanierung in einem Jahr stattfinden und in dem Jahr + 2 Folgejahren abgesetzt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Dauer der Sanierung spielt beim neuen Steuerbonus erst einmal keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Kosten ab dem Jahr des Abschlusses der Sanierung steuerlich geltend machen können. Von da an gilt die folgende Staffelung:


  • Steuerbonus im Jahr des Abschlusses der Sanierung 7 % (maximal 14.000 Euro)
  • Steuerbonus im 1. Jahr nach der Sanierung 7 % (maximal 14.000 Euro)
  • Steuerbonus im 2. Jahr nach der Sanierung 6 % (maximal 12.000 Euro)

Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" zusammengestellt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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