Wir werden ein Haus (Baujahr 1962) kernsanieren. Wir planen, die Ausgaben steuerlich abzusetzen (35c EStG). Meine Frage dazu: Müssen die Sanierungen über drei Jahre "gezogen werden" oder kann die Sanierung in einem Jahr stattfinden und in dem Jahr + 2 Folgejahren abgesetzt werden?
Die Dauer der Sanierung spielt beim neuen Steuerbonus erst einmal keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Kosten ab dem Jahr des Abschlusses der Sanierung steuerlich geltend machen können. Von da an gilt die folgende Staffelung:
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" zusammengestellt.