Kann man den Steuerbonus nach § 35c EStG erhalten, wenn man eine Haustür über einen Baumarkt kauft und darüber auch fachgerecht montieren lässt? Im Artikel steht, man müsse den Betrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen haben - das wäre streng genommen nicht so, wenn man es dem Baumarkt überweist. Auch stellt sich die Frage, ob der Baumarkt als Fachunternehmen verstanden wird bzgl. Haustüren - in Ihrem Artikel steht beispielsweise, ein Dachdecker müsse Dachdeckerleistungen erbringen.
Wichtig ist, dass Sie die neue Haustür von einem Handwerksbetrieb einbauen lassen, der im entsprechenden Gebiet arbeitet. Hat der Baumarkt Angestellte bzw. Subunternehmer, welche die Arbeit fachgerecht erledigen, sollte das kein Problem darstellen.
In Abschnitt 4 § 35 C des Einkommensteuergesetzes steht, dass Sie den Steuerbonus für die Sanierung nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie eine Rechnung (mit Kosten für Material, Montage und Adresse des Objekts) erhalten und die Zahlung auf das Konto des Fachbetriebes leisten. Beides ist auch bei einem Baumarkt der Fall: Sie erhalten eine individuell erstellte Rechnung mit Ihrer Anschrift, Material- sowie Montagekosten und leisten die Zahlung digital (per Karte), um die Zahlung mit einem Kontoauszug nachweisen zu können.
Anders wäre es, wenn Sie die Rechnung in bar begleichen würden. Hier käme der Steuerbonus nicht infrage, weil Sie Zahlung nicht nachweisen könnten.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vom Mitarbeiter im Baumarkt bestätigen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt werden und dass Sie nach Abschluss aller Arbeiten eine Bestätigung nach dem Muster der Finanzverwaltung erhalten.