Ich habe eine Frage bezüglich des sogenannten Steuerbonus für energetische Sanierung. Im Beispiel geht es um einen Fenstertausch an unserem Haus.
Sind die Kosten dafür nach Richtlinie der Steuerbonus Regelung zu 20 % in der Steuererklärung absetzbar, auch ohne eine Beauftragung eines Energieberaters? Für eine KfW-Förderung müsste man einen solchen ja beauftragen. Wir wollten allerdings den kürzeren Weg über die Steuer gehen, da wir die Maßnahme umgehend beginnen und uns die Bearbeitungszeit seitens KfW sparen wollen.
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie ohne Energieberater nutzen, um die angefallenen Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Während sich die technischen Vorgaben nicht unterscheiden, ist für den Steuerbonus eine Fachunternehmererklärung (Muster Fachunternehmererklärung) erforderlich.
Wichtig: Den Steuerbonus erhalten Sie nur dann in voller Höhe, wenn Ihre Einkommensteuerlast entsprechend hoch ist.
Nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), können Sie zwischen einmaligen Zuschüssen (BAFA-Mittel) und Darlehen mit Tilgungszuschuss (KfW-Mittel) wählen. Die Förderrate liegt in beiden Fällen bei 20 bis 25 Prozent. Außerdem erhalten Sie wie beim Steuerbonus einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für die Energieberater-Leistungen.
Entscheiden Sie sich für die BAFA-Zuschüsse, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung beginnen, sobald Sie den Antrag online eingereicht haben. Dazu erhalten Sie eine Bestätigung von Ihrem Fördergeber.
In unserem Beitrag "Förderung oder Steuerbonus - was lohnt sich mehr?" vergleichen wir die verschiedenen Förderwege im Detail.
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