Gilt der Steuerbonus auch für sanierungsbedürftige Pfarrhäuser, die von Pastoren bewohnt werden, die jedoch nicht Eigentümer sind.
Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es den Steuerbonus für die Sanierung nur für Eigentümer, die ein Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Ausnahmen davon sind uns nicht bekannt.
Alternativ steht Ihnen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein attraktives Förderprogramm zur Verfügung. Über dieses bekommen Sie hohe Zuschüsse sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen (ab Juli 2021) für viele Sanierungsmaßnahmen. Darunter die Dämmung, der Fenster- oder Türentausch oder beispielsweise der Austausch sowie die Optimierung einer Heizungsanlage.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
Übrigens: Unverbindliche Angebote für viele Arbeiten rund um die energetische Sanierung bekommen Sie über unser Online-Angebotstool. Dieses stet Ihnen kostenfrei zur Verfügung.