x
Expertenrat

Bekomme ich den Steuerbonus für Sanierungsarbeiten aus dem Jahr 2019?

Frage von Stephanie M. am 21.09.2020 

Kann man die Kosten auch geltend machen, wenn man die Sanierung bereits 2019 vorgenommen hat?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus leider nicht. Denn die Sanierungsarbeiten müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen worden sein. Alternativ können Sie aber die Handwerkerkosten der Maßnahme steuerlich geltend machen. Auf diese Weise erlässt das Finanzamt zumindest 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten für viele Arbeiten am und im eigenen Haus.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo