Wir haben im Oktober 2021 unser Hausdach erneuert. Es wurde eine Zwischensparren- und eine Aufsparrendämmung und neue Lattung und Dachsteine verbaut. Es handelt sich um eine § 35c Maßnahme. Sie wurde von einem Fachunternehmen durchgeführt. Wir hatten beim zuständigen Finanzamt nachgefragt, ob man einen Energieberater braucht. Es wurde uns gesagt, dass wir es nicht brauchen. Nun wollte ich es bei dem besagten Finanzamt als Steuererklärung abgeben. Doch nun heißt es, dass es ohne einen Energieberater nicht geht. Was ist nun richtig?
In der "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (ESanMV)" heißt es in § 1 "Die Einhaltung der in den Anlagen zu dieser Verordnung jeweils aufgeführten Mindestanforderungen ist durch ein Fachunternehmen nach § 2 zu bestätigen." Fachunternehmen nach § 2 ist "[...] jedes Unternehmen, das in den nachfolgend aufgeführten Gewerken tätig ist: [...] Dachdeckerarbeiten". Voraussetzung ist, dass die durchgeführte Maßnahme dem Gewerk des Fachhandwerkers entspricht.
Das heißt: Sie benötigen keinen Energieberater. Die Fachunternehmererklärung kann der Betrieb ausfüllen, der die Arbeiten durchgeführt hat. Wichtig ist, dass dieser die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
Energieberater sind ebenfalls zur Ausstellung der Erklärung zugelassen. Sie sind nach den Anforderungen der Verordnung zum Steuerbonus für die Sanierung jedoch nicht verpflichtend zu beauftragen.