Kann ich bei Inanspruchnahme des steuerlichen Vorteils zusätzlich auch Fördermittel aus den Programmen 159 bzw. 455 der KfW und Fördermittel für zusätzliche Maßnahmen zum Einbruchschutz beantragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme (zum Beispiel den Austausch einer Haustür) nur einmal angeben. Denn eine direkte Kombination der verschiedenen Mitteln ist nicht möglich. Sicherheitshalber können Sie sich für die verschiedenen Maßnahmen dabei auch unterschiedliche Rechnungen ausstellen lassen.