Ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit 320 m2, in dem ich die Hauptwohnung (224 m2 / 70 %) selbst bewohne, die andere Wohnung (96 m2 / 30%) ist vermietet. Kann ich die Steuerkürzungen nach § 35c EStG zumindest in Höhe von 70 % der Austausch- und Einbaukosten einer Gas-Brennwertheizung anstelle der gegenwärtigen Ölheizung in Anspruch nehmen, obgleich ich das Haus nicht "ausschließlich selbst bewohne", wie es in § 35c EStG heißt? In Höhe der restlichen 30 % würde ich die Austausch- und Einbaukosten als dann - wie bisher auch alle Instandhaltungskosten - als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
In § 35c Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes heißt es, dass Sie den Steuerbonus nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie das Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen oder anderen Personen die Nutzung unentgeltlich ermöglichen. Wir gehen daher davon aus, dass auch eine teilweise Nutzung des Steuerbonus vermutlich nicht möglich ist. Eine rechtssichere Antwort erhalten Sie hier von Ihrem Steuerberater.
Alternativ steht Ihnen mit der BEG-Förderung für den Heizungstausch eine deutlich höhere Förderung zur Verfügung. Tauschen Sie die Ölheizung durch eine Gas-Brennwert-Hybridheizung aus, erhalten Sie eine Förderung für die Gasheizung in Höhe von 20 bis zu 45 Prozent. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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