Es betrifft die Förderung meiner Dachsanierung über den Steuerbonus:
Wo und wie trage ich im Formblatt "Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens" die Kosten für den Klempner/Baublechner ein? Dieser ist als Gewerk zwar aufgeführt, jedoch ohne Verknüpfung/Bezug zu einer energetischen Maßnahme.
Und wie wird dieser Posten in die "Anlage energetische Maßnahmen" der Steuererklärung eingetragen? Ebenso die Kosten für die im Vorfeld der Sanierung ausgeführten Thermografie durch einen Dienstleiter des EVU. Warum werden diese Posten in den amtlichen Vordrucken als mögliche Position nicht berücksichtigt?
Die Kosten des Klempners und die Kosten der Thermografie sind als Umfeldmaßnahmen unter V. einzutragen. In der Anlage energetische Maßnahmen ist dann die Gesamtsumme an Kosten einzutragen. Sind Sie sich hier unsicher, empfehlen wir die Unterstützung durch eine Steuerberaterin oder durch einen Steuerberater aus Ihrer Region. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".