Für unsere Heizungsmodernisierung haben wir einen KfW-Zuschuss erhalten. Die förderfähigen Kosten hierfür sind auf 30.000 Euro begrenzt. Die Schlussrechnung überstieg diesen Betrag. Können wir eine Förderung des Mehrbetrags (jenseits der 30k Euro) über den Steuerbonus geltend machen?
Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht zulässig. Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde."
Weiter heißt es: "Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden." Das heißt: Nutzen Sie die BEG-Förderung beispielsweise für die Heizung, können Sie den Steuerbonus für die Förderung der Fassadendämmung in Anspruch nehmen.
Sind Sie Vermieter, können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das Thema mit Ihrem Steuerberater oder mit Ihrer Steuerberaterin zu besprechen.