Gibt es auch einen Steuerbonus, wenn man neuen Wohnraum schafft? Zum Beispiel für den Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken?
Nach § 35 c des Einkommenssteuergesetzes muss es sich um die Sanierung eines zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes handeln, das bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre ist. Hier gibt es den Steuerbonus für die Sanierung also vermutlich nicht, wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Wohngebäude umbauen.
Allerdings bekommen Sie in diesem Fall Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. So gibt es zum Beispiel einen zinsgünstigen Kredit über das Wohneigentumsprogramm (KfW-Programm 124). Alternativ stehen auch zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (15 bis 25 Prozent) über das KfW-Programm 153 zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Scheune zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus umbauen.
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