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Expertenrat

Können wir für die Pelletheizung den Steuerbonus beantragen, wenn diese mehrere Gebäude mit Wärme versorgt?

Frage von Birgit W. am 08.05.2026 

Wir installieren eine Pelletheizung (förderfähig), die 3 Häuser beliefert: das selbstbewohnte Eigenheim und 2 vermietete Häuser auf demselben Grundstück. Wie sieht da die steuerliche Förderung aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst genutzten Haus nutzen. Nach ESanMV können Sie dabei Kosten für folgende Komponenten ansetzen:


  • Wärmeverteilung,
  • gegebenenfalls Wärmeerzeugung aus Anlagen im Sinne der Nummern 6.1 bis 6.4,
  • gegebenenfalls Wärmespeicherung,
  • gegebenenfalls Steuer-, Mess- und Regelungstechnik sowie
  • gegebenenfalls Wärmeübergabestationen.

Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines begünstigten Gebäudenetzes müssen messtechnisch erfasst werden. Alle begünstigten Gebäudenetze müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.

Gehören die mit Wärme versorgten Gebäude ebenfalls selbstnutzenden Eigentümern, können diese den Steuerbonus für die Sanierung für den Anschluss an das Gebäudenetz nutzen.

Alternativ können Sie hier auch BEG-Fördermittel für das Errichten eines Gebäudenetzes und den Anschluss an dieses beantragen. Möglich ist das über das BAFA bzw. die KfW. Sie bekommen Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent und können zudem einen kostengünstigen Ergänzungskredit beantragen. In den Beiträgen "Förderung für ein Gebäudenetz - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus" und "Förderung für Nahwärme, Fernwärme, Anschluss an ein Wärmenetz" geben wir weitere Informationen zur Förderung.

Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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