Wir installieren eine Pelletheizung (förderfähig), die 3 Häuser beliefert: das selbstbewohnte Eigenheim und 2 vermietete Häuser auf demselben Grundstück. Wie sieht da die steuerliche Förderung aus?
Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst genutzten Haus nutzen. Nach ESanMV können Sie dabei Kosten für folgende Komponenten ansetzen:
Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines begünstigten Gebäudenetzes müssen messtechnisch erfasst werden. Alle begünstigten Gebäudenetze müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
Gehören die mit Wärme versorgten Gebäude ebenfalls selbstnutzenden Eigentümern, können diese den Steuerbonus für die Sanierung für den Anschluss an das Gebäudenetz nutzen.
Alternativ können Sie hier auch BEG-Fördermittel für das Errichten eines Gebäudenetzes und den Anschluss an dieses beantragen. Möglich ist das über das BAFA bzw. die KfW. Sie bekommen Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent und können zudem einen kostengünstigen Ergänzungskredit beantragen. In den Beiträgen "Förderung für ein Gebäudenetz - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus" und "Förderung für Nahwärme, Fernwärme, Anschluss an ein Wärmenetz" geben wir weitere Informationen zur Förderung.
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