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Expertenrat

Wie kann ich die steuerlichen Vergünstigungen aus dem Klimapaket zur Förderung der energetischen Sanierung in Anspruch nehmen?

Frage von Erhard F. am 23.12.2019 

Ich möchte einige Fenster in meinem selbst genutzten Einfamilienhaus erneuern. Dazu werde ich einen lokalen Fensterbauer beauftragen. Ich möchte die im jüngst verabschiedeten Klimapaket der Bundesregierung vorgesehenen Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Was muss ich als Erstes tun und beachten? Die Maßnahme möchte ich möglichst bald in Angriff nehmen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wichtig ist, dass Ihr Haus älter als zehn Jahre ist. Außerdem muss ein Fachhandwerker die neuen Fenster einbauen. Diese müssen dabei einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen. So sieht es der Entwurf des entsprechenden § 35 c des Einkommenssteuergesetzes vor.

Wichtig ist außerdem, dass der U-Wert der neuen Fenster schlechter als der, der umliegenden Wände ist. Denn nur so fungiert das Fenster als Feuchtefalle und Wasser kondensiert sichtbar an den Glasscheiben, bevor es sich an den Wandflächen niederschlägt. Ist der U-Wert der neuen Fenster besser, müssen Sie den Feuchteschutz mit alternativen Maßnahmen sicherstellen. Zum Einsatz kommen dann zum Beispiel Lüftungsgeräte.

Beantragen können Sie die Förderung dann im Jahr der Sanierung über Ihre Einkommenssteuererklärung. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Steuerbonus für Sanierung kommt ab Januar 2020".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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