Ist für eine Split-Anlage ein separater Stromzähler (Förderantrag bei der BAFA gestellt) zwingend vorgeschrieben?
Unter Punkt 3.1 der BEG EM Richtlinie fordert der Gesetzgeber, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers messtechnisch erfasst werden müssen. Das setzt die Installation eines zusätzlichen Stromzählers voraus, wenn Sie Fördermittel für eine Wärmepumpe beantragen oder beantragt haben.
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