Darf ich die Energieberechnung für mein Haus selbst durchführen und dann die Förderung bei KFW oder BAFA beantragen?
Vor der Beantragung einer BEG-Förderung ist in der Regel die Bestätigung eines Energieberaters einzuholen (Ausnahme Heizungstausch und Heizungsoptimierung). Nach Angabe des BAFA sind alle Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zur Ausstellung einer solchen Bestätigung zugelassen. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Bestätigung (TPB oder BzA) auch selbst ausstellen dürfen, wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen. Da Eigenleistungen nicht förderfähig sind, ist es allerdings nicht möglich, dafür angefallene Kosten bei der Förderung anzurechnen. Gleiches gilt für den iSFP-Bonus, den Sie als Energieberater ebenfalls nicht in Anspruch nehmen können, wenn Ihnen die Grundlage zum Ausstellen eines solchen fehlt (Siehe Punkt 9.15 der FAQ zum BEG).
Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall nur von den Fördergebern selbst. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196/908-1625 (BAFA-Hotline) oder 0800/539 9007 (KfW-Hotline). Das BAFA stellt für Fragen außerdem ein Kontaktformular zur Verfügung.
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