Muss ich die Fachunternehmererklärung bei der Förderung einer Einzelmaßnahen an der Gebäudehülle (Fassade und Fenster) noch ausfüllen? Die Erklärung wurde meines Wissens durch den Energieberater abgelöst. Kann ein Energieberater auf das Ausfüllen bestehen?
Die TPN (Technische Projektbeschreibung) erstellt Ihr Energieberater nach Abschluss der Sanierung. Dabei bestätigt er dem Fördergeber, dass alle Maßnahmen wie geplant bzw. beantragt umgesetzt wurden und die technischen Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind. Voraussetzung dafür ist es, Herstellernachweise, Herstellerangaben und Fachunternehmererklärungen sowie vorhabenbezogene Nachweise zusammenzustellen und zu überprüfen. Darüber hinaus benötigt der Experte die Rechnungen zum Fördervorhaben, um gegenüber dem Fördergeber die förderbaren Kosten zu erklären und zu belegen.
Das Ausstellen einer Unternehmererklärung ist nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht für gewerblich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen. Die Fachunternehmererklärung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist immer dann Pflicht, wenn Sie keinen Energie-Effizienz-Experten einbinden. Beauftragen Sie den Energieberater, was bei Maßnahmen an der Gebäudehülle Vorschrift ist, kann der Energieberater die Bestätigung auch selbst erbringen, wie in Abschnitt 9.3 der BEG-EM-Richtlinie nachzulesen ist.
Weitere Tipps zur Beantragung von Fördermitteln erhalten Sie in unserem Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.