Wir haben damals bei dem BAFA einen Antrag auf Förderung der Wärmepumpe und der Fenster eingereicht und dazu eine TPB von einem Energieberater erhalten. Etwa 2 Monate später haben wir uns gegen die Fensterförderung entschieden und dies dem BAFA mitgeteilt und auch nur noch einen Zuwendungsbescheid für die Heizung erhalten. Mit dem Energieberater haben wir keinen Kontakt mehr. Beim Einreichen der Unterlagen fordert das BAFA jetzt allerdings eine TPN, die ja für die Heizung eigentlich nicht nötig wäre. Wir vermuten, dies liegt an der eingegebenen TPB im Antrag. Was kann man da tun? Müssen wir nun zwangsläufig eine TPN für die Heizung besorgen?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem Energieberater tatsächlich erforderlich ist. Durch die eingereichte TPB könnte das der Fall sein. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 9.3:
"Für Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.3 und 5.4 [Heizungsförderung und Heizungsoptimierung], für die kein iSFP-Bonus beantragt wird, ist die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten ausreichend („Fachunternehmererklärung“).
Abweichend hiervon können die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes sowie die voraussichtlichen Kosten für die Einzelmaßnahme bzw. die Einzelmaßnahmen aber auch von einem Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de) bescheinigt werden.
Für Anträge, die auch die Förderung von Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2 oder Nummer 5.5 beinhalten, sowie für Anträge mit einem iSFP-Bonus ist für die Beantragung der Förderung ein Experte der Energieeffizienz-Expertenliste der jeweils zutreffenden Gebäudekategorie (Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude) einzubinden. [..]"
Das heißt: Ohne iSFP ist zur Heizungsförderung eigentlich kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. Haben Sie einen iSFP oder auch andere Maßnahmen beantragt, benötigen Sie die TPN von Ihrem Energie-Effizienz-Experten. Ist eine TPB vorhanden, muss dabei in der Regel auch immer eine TPN erstellt werden.