Bei uns in der WEG werden zwei Wohnungstüren ohne Rahmen erneuert. Meine Frage: Ist es Vorschrift, dass bei diesen Türen Türschließer angebracht werden?
Türschließer sind immer dann Pflicht, wenn es sich um sogenannte Brandschutztüren handelt. Diese sollen von selbst ins Schloss fallen, um ein Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern. Außerdem entziehen geschlossene Türen dem Feuer den Sauerstoff, was der raschen Ausbreitung entgegenwirkt.
Die Musterbauordnung fordert in § 35 Abs. 6, dass in notwendigen Treppenräumen Öffnungen zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mindestens dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben müssen. Ob eine solche Vorschrift in Ihrem Bundesland besteht und die Türschließer Pflicht sind, hängt von den Regelungen in der entsprechenden Landesbauordnung ab. Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie dabei vom örtlichen Bauamt.
In einigen Bereichen kommen automatische Türschließer auch zum Einbruchschutz oder zur Energieeinsparung zum Einsatz. In beiden Fällen geht es darum, Türen nicht offen stehen zu lassen. Das beugt Einbrüchen vor und senkt den Energieverbrauch.