Welcher U-Wert muss bei Bestandsbauten aus dem Baujahr 1979 für die Kellerdecke erreicht werden?
Nach Anlage 3 Punkt 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gilt für die Dämmung der Kellerdecke ein U-Wert von 0,30 W/m²K.
Der Wert ist einzuhalten, wenn:
Eine Ausnahme gilt, wenn die Bauteile zum Beispiel durch eine Sanierung bereits den Wärmeschutzanforderungen nach dem 31.12.1984 entsprechen. Ist die Dämmstärke aus technischen Gründen begrenzt, genügt die maximal mögliche Stärke mit Dämmung der Wärmeleitgruppe 035. Bei Einblasdämmung oder Dämmmaterialien aus Naturdämmstoffen ist dabei die Wärmeleitgruppe 045 ausreichend.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik "Kellerdeckendämmung".