Wir bearbeiten gerade einen Auftrag, bei dem eine 2-schalige Mauer mit Luftschicht saniert werden soll. Wir überlegen, eine Vorhangfassade davor zu setzen und waren in der Diskussion uneins, wie die EnEV hier greift: Durch das Anbringen der Fassade wäre es in jeden Fall möglich, nicht nur die Luftschicht zu dämmen, sondern auch vor die Wand eine Dämmung anzubringen. Reicht es dennoch, nur die Luftschicht auszufüllen und Lambda=0,045 W/(m*K) einzuhalten oder muss in diesem Fall der U-Wert 0,24 W/(m²K) eingehalten werden?
In der EnEV 2014, Anlage 3 (zu den § 8 und §9) heißt es dazu in Abschnitt 1. Außenwände:
"Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände ersetzt oder erstmals eingebaut werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 1 einzuhalten. Dies ist auch auf Außenwände anzuwenden, die in der Weise erneuert werden, dass bei einer bestehenden Wand
a) auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden oder
b) der Außenputz erneuert wird.“
Da in Ihrem Fall mit der Vorhangfassade auf der Außenseite des Mauerwerks ja eine Bekleidung/Verschalung angebracht wird, gilt hier der U-Wert 0,24 W/(m²K).