Expertenrat

Welcher U-Wert ist zur Förderung der Rollladenkästen einzuhalten?

Frage von Enrico R. am 16.03.2023 

Was für einen Mindest-U-Wert für den Rollladenkasten muss ich einhalten, um die Förderung nach BEG-EM zu bekommen? Ich bin Energieberater mit BAFA-Zulassung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier gibt es keine spezielle Anforderung. Sie können Fördermittel für die Erneuerung der Rollladenkästen allerdings auch nicht ohne Weiteres allein beantragen. Eine Möglichkeit ist die Förderung im Rahmen der Fassadendämmung oder des Austauschs von Türen oder Fenstern. Hier können Sie die Kosten für den Austausch oder die Ertüchtigung der Rollläden als Umfeldmaßnahmen bei der Förderung mit angeben.

Eine zweite Möglichkeit ist die Förderung der Rollladenkästen zum sommerlichen Wärmeschutz. Hier beteiligt sich der Staat an den Kosten der Sonnenschutzvorrichtung im Allgemeinen, weshalb auch keine Anforderungen an den U-Wert bestehen.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für neue Rollläden - Nachrüstung oder Erneuerung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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