In einem 3-Parteien-Mietshaus sollen die Wohnungstüren zum unbeheizten Treppenhaus getauscht werden. Um Förderung über die BEG EM zu erhalten, muss, wenn ich das richtig verstanden habe, der U-Wert kleiner 1,3 W/M²K sein. Heißt das, dass auf jeden Fall auch die Zarge getauscht werden muss, um Förderung zu erhalten? Oder ist eine Förderung auch möglich, wenn nur das Türblatt getauscht wird? Wie kann in diesem Fall der U-Wert nachgewiesen werden?
Für eine Förderung der Haustür bzw. der Wohnungstür zum unbeheizten Treppenhaus ist ein Ud-Wert von 1,3 W/m²K oder besser zu erreichen. Der Wert bezieht sich auf die gesamte Tür, also neben dem Türblatt auch auf die Zarge bzw. den Rahmen. Ob Letztere in Ihrem Fall auszutauschen sind, hängt von der energetischen Qualität der Bauteile ab. Ein Energieberater beurteilt diese und bestimmt bei Bedarf den Ud-Wert nach gültigen Normen (DIN EN 14351-1 oder DIN EN ISO 10077-1). Erfüllen Sie die U-Wert-Anforderung nicht, ist ein Austausch erforderlich. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall nach der individuellen Prüfung durch einen Energie-Effizienz-Experten des Bundes.
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