Einfamilienhaus, Siedlungsbau 1958. Perlite in den Zwischenwänden und Zellstoff in die Dachbodendecke und Schrägen des 1. Obergeschosses früher eingeblasen. Jetzt steht ein Fenstertausch und Kellerdeckendämmung an (10 cm PU-Platten).
Ich möchte die alte Haustür zum Windfang/Eingang behalten, aber eine Dichtungsfuge einfräsen. Den Windfang selbst würde ich von innen mit den PU-Platten zur Wohnseite dämmen und die Wohnungseingangstür - bisher eine einfache Zimmertür - durch eine gut gesicherte und gedämmte moderne Wohnungseingangstür ersetzen.
Ihre Zarge wäre dann um die 10 cm der Dämmplatten breiter. Somit wäre der Windfang, in den auch die Kellertür mündet, nach außerhalb der gedämmten Wohnhülle verlagert, und ich bräuchte keine neue teure Haustür. Nun sind bei Wohnungseingangstüren nicht immer die U-Werte angegeben, sondern Klimaschutzzonen Klasse I-III benannt. Sollte ich auf Angabe von U-Wert bestehen? Wenn ja, wie sollte der sein?
In diesem Fall gibt es keine gesetzlichen Anforderungen. Da die Wände zwischen Windfang und Wohnbereich gut gedämmt sein werden und das Haus insgesamt energetisch auf einem guten Stand ist, lohnt es sich, das bei der Wohnungseingangstür fortzusetzen. Ein U-Wert von etwa 1,8, wie er im Gebäudeenergiegesetz für die Sanierung von Außentüren gefordert ist, bietet dabei viele Vorteile. So sparen Sie zum einen Heizkosten, wenn die Temperaturen im Windfang stark absenken. Zum anderen verhindern Sie Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel. Dazu könnte es kommen, wenn sich die Innenseite (Wohnungsseite) der Wohnungseingangstür stark abkühlt. Denn dann kondensiert Feuchtigkeit aus der Raumluft an der kalten Oberfläche.
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