Die Förderung von KfW und BAFA schließen Umfeldmaßnamen ein. Ebenso der Steuerbonus. Frage 1: Gelten hier die gleichen Maßnahmen für den Steuerbonus/Steuerersparnis wie auf Ihrer Seite für die BAFA/Kfw dargestellt? Frage 2: Gelten Solarziegel ebenso als normale Dackeindeckung und sind in den Umfeldmaßnahmen für die Dachdämmung akzeptiert?
Im Wesentliche decken sich die anrechenbaren Umfeldmaßnahmen bei beiden Förderangeboten. So können Sie beispielsweise die Kosten der neuen Dacheindeckung anrechnen, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung (§35c EStG) für die Dachdämmung in Anspruch nehmen. Einen Überblick gibt hier das Schreiben zu Einzelfragen zum §35c EStG des Bundesfinanzministeriums (Punkt 2 in der Anlage zum Schreiben).
In Bezug auf Solardachziegel ist im BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen folgendes zu lesen: "Bauteile, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht durch das EEG gefördert werden, sind förderfähig, sofern sie lediglich im Rahmen der Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes eingebaut werden und die jeweils relevanten TMA erfüllen (z. B. Solardachziegel zur Wiederherstellung des Daches im Rahmen einer energetischen Dachdämmung, Indach-PV, Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung). Es werden sowohl die Baukosten für das Außenbauteil als auch notwendige Komponenten des Stromverteilungssystems bei den förderfähigen Kosten angerechnet."
Wir gehen davon aus, dass das auch für den Steuerbonus gilt. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie hier jedoch nur von Ihrem Finanzamt.