Wir haben im Dezember 2022 unsere Anlage mit 13,1 kWp mit Speicher bekommen. Rechnung wurde 2022 inkl. Mehrwertsteuer bezahlt. Kann ich mir die Mehrwertsteuer der Rechnung über die Regelbesteuerung zurückholen und danach trotzdem Einkommen- und umsatzsteuerbefreit sein? Wenn ja, wie funktioniert das?
Verzichten Sie auf die Kleinunternehmerregelung, zahlen Sie weiterhin wie gewohnt Steuern auf den eingespeisten Strom. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie die bereits gezahlte Umsatzsteuer bei Kauf/Installation geltend machen können.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Entscheidung gegen die Kleinunternehmerregelung für fünf Jahre bindend ist. Wechseln Sie nach dieser Zeit von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung, kann es passieren, dass das Finanzamt einen Teil der geltend gemachten Steuern zurückfordert. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu einem Steuerberater. Dieser prüft den Sachverhalt und gibt Tipps zum weiteren Vorgehen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema geben wir im "FAQ zu Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen"