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Expertenrat

Muss ich einen Bedarfsausweis ausstellen lassen, wenn die Gasheizung kürzlich getauscht wurde?

Frage von Max A. am 25.10.2025 

Ich habe eine kurze Frage: Der Energieausweis in einem Mehrfamilienhaus ist abgelaufen. Anfang dieses Jahres wurde die alte Gasbrennwertheizung gegen eine neue Gasbrennwertheizung ersetzt. Kann man hier einen Verbrauchsausweis machen oder muss man einen Bedarfsausweis ausstellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Austausch der Heizung ist in der Regel keine wesentliche Änderung am Haus. Aus diesem Grund ist auch nach dem Heizungstausch aller Voraussicht nach ein neuer Verbrauchsausweis zulässig. Durch den Austausch der Brennwertheizung durch eine neue Brennwertheizung ist zudem keine große Änderung im Verbrauch zu erwarten. Voraussetzung ist, dass Sie über die benötigten Verbrauchsdaten verfügen.

Unser Tipp: Versprechen Sie sich durch die neue Heizung und eventuell weitere Maßnahmen einen besseren Verbrauch, können Sie auch einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser ist zwar teurer, kann in der Praxis aber die Attraktivität des Gebäudes steigern. Der Fall ist das, wenn der Energiebedarf spürbar geringer wäre.

Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Beachten Sie dabei, dass die Länder teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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