Ich plane, ein bisher vermietetes EFH, das mir gehört, aufzustocken und energetisch zu sanieren, um es dann selbst zu bewohnen. Die bisherigen Mieter sind bereits gekündigt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme sowie Selbstbezug sind für Sommer 2024 geplant. Also erst nach der Bauphase. Gilt das als selbst bewohnt und kann ich den KfW-Kredit 358 in Anspruch nehmen?
Um den KfW-Kredit 358 beantragen zu können, müssen Sie folgende Vorgaben erfüllen:
Erfüllen Sie diese Vorgaben zur Antragstellung, können Sie den günstigen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 beantragen. Ist das nicht der Fall, steht Ihnen der Ergänzungskredit aus dem Programm 359 zur Verfügung. Voraussetzung ist allerdings immer, dass Sie bereits eine Zusage zur BEG-Förderung von KfW und/oder BAFA bekommen haben.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.