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Expertenrat

Ich möchte ein ehemals vermietetes Haus umbauen und selbst nutzen. Bekomme ich den KfW-Kredit 358?

Frage von Martin K. am 26.10.2024 

Ich plane, ein bisher vermietetes EFH, das mir gehört, aufzustocken und energetisch zu sanieren, um es dann selbst zu bewohnen. Die bisherigen Mieter sind bereits gekündigt. Die Fertigstellung der Baumaßnahme sowie Selbstbezug sind für Sommer 2024 geplant. Also erst nach der Bauphase. Gilt das als selbst bewohnt und kann ich den KfW-Kredit 358 in Anspruch nehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um den KfW-Kredit 358 beantragen zu können, müssen Sie folgende Vorgaben erfüllen:


  • Sie sind Eigentümer des Wohn­gebäudes bzw. der Wohn­einheit.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in der Immobilie.
  • Sie haben ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro.

Erfüllen Sie diese Vorgaben zur Antragstellung, können Sie den günstigen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 beantragen. Ist das nicht der Fall, steht Ihnen der Ergänzungskredit aus dem Programm 359 zur Verfügung. Voraussetzung ist allerdings immer, dass Sie bereits eine Zusage zur BEG-Förderung von KfW und/oder BAFA bekommen haben.

Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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