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Expertenrat

Darf ein altes Haus in schlechtem energetischen Zustand vermietet werden?

Frage von Lothar S. am 26.10.2016 

Ein Freund hat sich ein altes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1961 gekauft und will es ohne das Dach oder den Dachboden zu isolieren an zwei verschiedene Mietparteien vermieten. Das Haus ist sehr hellhörig, man hört jeden Schritt unten. Es gibt keinen Energiepass für das Haus. Die obere Wohnung hat nur Gipskartonwände, nach außen ist nichts nur die Dachpfannen. Darf er vermieten? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Uns sind aktuell keine Gründe bekannt, aus denen eine Vermietung untersagt wäre. Nach Gebäudeenergiegesetz (Nachfolger der Energieeinsparverordnung) sind jedoch einige Dinge zu beachten.

Steht das Gebäude nicht unter Denkmalschutz, muss zum Beispiel ein Energieausweis erstellt werden, der die neuen Mieter über den energetischen Stand des Gebäudes informiert. Benötigt wird dabei ein bedarfsgebundener Energieausweis. Dabei muss das Gebäude durch einen Energieberater untersucht werden, der den erwarteten Energiebedarf daraufhin in einer ausführlichen Berechnung ermittelt. Während die Ergebnisse dieser Berechnung auch in Immobilienanzeigen zu nennen sind, muss der Energieausweis den Mietern übergeben werden.

Des Weiteren bestehen nach aktuell gültigem GEG auch Nachrüstpflichten in Bezug auf die Dachbodendämmung, die Dämmung der Rohrleitungen und den Heizkessel. Da der vorhergehende Eigentümer wahrscheinlich von diesen Pflichten ausgenommen war, gehen sie auf den neuen Besitzer über. 

Da eine zuverlässige Aussage zu den tatsächlichen Pflichten aus der Ferne nur schwer möglich ist, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Nähe. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann die Beratung sogar gefördert werden. Wie erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "BAfA-Förderung für die Energieberatung"


Kommentare

Lothar S.

Meine Frage gestern war von mir etwas am Thema vorbei gefragt. Ich meinte, wer ein altes Siedlungshaus von 1961 ungedämmt nach heutigen Gesichtspunkten vermietet, wird doch sicherlich Ärger mit den Behörden bekommen, da er ja nicht einmal einen Energiepass vorweisen kann, denn die heutigen Dämmvorschriften kann er ja nicht erfüllen, weil das Dachgeschoss zum Beispiel nur aus den Dachpfannen besteht ohne jegliche Isolierung. Er kann zwar vermieten, wird aber Ärger bekommen, weil er ja schon bei der Vermietung den nicht vorhandenen Energiepass verschweigt. Das Haus war vorher auch vermietet ohne das sich der Vermieter um die Dachdämmung kümmerte.

ENERGIE-FACHBERATER 

Die Dämmpflichten der EnEV greifen - mit Ausnahme der Nachrüstpflichten im Bereich der obersten Geschossdecke und frei zugänglicher Rohrleitungen - in der Regel nur dann, wenn die Bauteile ersetzt oder verändert werden. Um einen Verstoß handelt es sich dagegen, wenn bei Verkauf oder Vermietung kein Energieausweis vorhanden ist. Hier drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Vollzug der EnEV Ländersache ist und die unterschiedlich mit Ordnungswidrigkeiten umgehen können. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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