Genügt für die Vollmacht eines WEG-Verwalters, z. B. beim Austausch einer Gasheizung in einem Gebäude mit 6 Eigentumswohnungen gegen eine Wärmepumpe, ein formloses Schreiben oder muss jeder Eigentümer das Formular der BAFA gesondert ausfüllen?
Handelt es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, stellt ein Verwalter oder Vertretungsberechtigter der WEG den gemeinschaftlichen Antrag. Grundlage sind entsprechende Beschlüsse der WEG. Als Nachweis dient eine Vollmacht der Eigentümer (einzeln oder als WEG ausgefüllt), eine Verwaltungsbestellung oder ein Beschluss der WEG-Versammlung zur Vertreterbestellung bzw. zur geplanten Maßnahme.