In Ihren Artikeln berichten Sie von Bußgeldern, wenn der Energieausweis nicht bzw. falsch vorgelegt wird. Sind Ihnen Bußgeldverfahren bekannt? Bei meinen Recherchen in Immobilienanzeigen stoße ich in 90 % der Fälle darauf, dass seitens der Vermieter keine rechtsgültigen Energieausweise (mit Registrierung des DIfB) vorgelegt werden.
Die Regelung in der EnEV ist schwammig und wird aus meiner Sicht von den Ordnungsämtern nicht praktiziert.
Leider können wir Ihnen keine Auskünfte über aktuelle Bußgeldverfahren geben.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung zwar bundesweit gelten, der Vollzug jedoch im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder liegt. In eigenen Durchführungsverordnungen regeln diese jeweils eigens, wie mit Kontrollen und Verstößen umgegangen werden soll.
Da die Durchführungsverordnungen der Bundesländer zur aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sehr unterschiedlich sind, können wir an dieser Stelle keine generell gültige Antwort liefern.
Weitere Informationen zum Vollzug der Energieeinsparverordnung der Länder finden Sie im Web-Angebot des Bundesinstituts für Bau- Stadt- und Raumforschung.