Ist der Einbau einer Holzpelletheizung nur zwingend in Hybridform erlaubt oder kann man die Heizung auch ohne Wärmepumpe etc. installieren? Oder ist die Hybridform nur aussagekräftig für die Höhe der staatlichen Förderung?
Aktuell ist die Kombination der Holzpelletheizung mit einer Brauchwasser-Wärmepumpe oder einer Warmwasser-Solaranlage nur dann wichtig, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragen möchten. Ab 2024 gilt das aller Voraussicht nach auch für jeden Heizungstausch, bei dem eine Pelletheizung installiert wird. Im aktuellen Entwurf zum GEG sind dazu folgende Voraussetzungen definiert. Eine Heizungsanlage, die feste Biomasse nutzt, ist
Für Einzelraumfeuerungsanlagen, Hallenheizungen, Gebäude ohne zentrale Warmwasserversorgung und Wärmepumpen-Hybridheizungen gilt die Solarpflicht nicht. Erreicht die Heizung bauartbedingt eine Reduktion der Staubemissionen um 80 Prozent, können Sie auf eine separate Einrichtung (Abscheider, Filter) verzichten.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie Fördermittel für Pelletheizung und Solarthermie bekommen. Nach dem aktuellen Förderkonzept des BMWK könnte diese 2024 ansteigen. Denn in einer aktuellen Information heißt es, "dass alle im Bestand möglichen und dem neuen GEG § 71 entsprechenden Heizungsoptionen mit dem gleichen Fördersatz von 30 % gefördert werden." Das gilt für Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohneigentum. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger können die BEG-Förderung wie bisher weiter nutzen.