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Expertenrat

Welche Voraussetzungen gelten für den Ergänzungskredit 358?

Frage von M. F. am 08.11.2024 

Wir haben ein Haus gekauft, das aktuell noch vermietet ist. Dieses möchten wir energetisch sanieren und dabei die Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Zudem würde für uns vom Einkommen her der Ergänzungskredit 358 infrage kommen. Muss ich dafür zwingend schon bei der Beantragung dort gemeldet sein oder ist das auch noch nach den Maßnahmen ausreichend? Wenn ich gemeldet sein muss: Kann ich während der Umsetzung der Maßnahmen auch wieder ausziehen, wenn das Haus aufgrund der Arbeiten dann nicht bewohnbar ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um den KfW-Kredit 358 zu erhalten, benötigen Sie eine Zusage für eine BEG-EM-Maßnahme von der KfW oder vom BAFA. Diese darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Sie müssen außerdem Eigentümer der Immobilie sein und dort mit erstem oder alleinigem Wohnsitz leben. Zudem darf Ihr Haushaltseinkommen einen Wert von 90.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Auch wenn Sie im Haus gemeldet sein müssen, dürfen Sie während der Bauarbeiten woanders wohnen, wenn das im Gebäude vorübergehend nicht möglich ist. Wichtig ist, dass Sie Ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz dort haben.

Erfüllen Sie die Vorgaben nicht, können Sie den KfW-Ergänzungskredit 359 beantragen. Diesen bekommen Sie ebenfalls nur als Eigentümer. Sie müssen aber nicht im Haus leben. Die Konditionen sind dafür etwas schlechter.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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