Ich bin Eigentümerin einer nach oben ungedämmten Dachgeschosswohnung (Bj. 1933) in einer WEG. Ich möchte, dass das Dach gedämmt wird und fand eine entsprechende Vorschrift in der EnEV. Der Verwalter behauptet jedoch, dies müsse erst dann gemacht werden, wenn das Dach ohnehin neu gedeckt werden müßte. Stimmt das?
Die Dämmpflicht besteht bis Ende 2015, allerdings müssen Sie folgende Ausnahmeregelung noch klären:
Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen.
Wir hatten im Januar eine ähnliche Anfrage eines Hausbesitzers, bitte schauen Sie mal rein:
http://www.energie-fachberater.de/expertenrat/expertenrat-dachbodendaemmung-1389367322.php
Und hier noch eine beantwortete Anfrage aus dem Dezember:
http://www.energie-fachberater.de/expertenrat/expertenrat-dachbodendaemmung-1389181478.php
Für Fragen, wie gedämmt werden kann und welche Kosten voraussichtlich entstehen, kann sich Ihr Hausverwalter gerne an einen unserer gelisteten Energieberater in Ihrer Nähe wenden, der ihn dann gerne auf Ihr Haus bezogen berät: http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/energieberater/energieberater-suche/
Vielen Dank für Ihre Antwort, daraufhin kann ich jetzt den Verwalter hoffentlich dazu bringen, endlich aktiv zu werden.