Ich habe eine Wärmepumpe, welche im November '22 7 Jahre alt sein wird (und nicht gefördert wurde). Insofern eine neue Wärmepumpe den technischen Anforderungen entspricht, sollte sie ja auch gefördert werden, oder? Muss ich mit dem Antrag warten, bis die 7 Jahre komplett rum sind oder kann ich den Antrag quasi sofort stellen, damit die Maßnahme bis Dezember umgesetzt werden kann?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein mindestens 5 Jahre altes Bestandsgebäude (gemessen am Zeitpunkt des Bauantrags/der Bauanzeige) handelt. Außerdem muss die neue Heizung den technischen Vorgaben entsprechen, um Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen zu können. Erfüllen Sie diese Anforderungen, können Sie sofort einen Antrag stellen.
Unabhängig davon, ob die neue Wärmepumpe gefördert wird oder nicht, ist allerdings ein Austausch nach 7 Jahren für Sie nicht wirtschaftlich und allgemein nicht nachhaltig (es sei denn, die Wärmepumpe hat einen irreparablen Schaden). Wenn Sie mit der Effizienz der Wärmepumpe nicht zufrieden sind, kann eine Optimierung der Heizung die Situation verbessern, auch das wird gefördert. Die Betriebskosten lassen sich zudem durch Ergänzung einer Photovoltaik-Anlage reduzieren.
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