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Expertenrat

Kann ich die Wärmepumpe im Haus durch eine Gasheizung ersetzen lassen?

Frage von Alexandra M. am 04.02.2025 

Ich habe ein Haus geerbt, BJ 1978. 2008 wurde eine Wärmepumpe durch die Erblasserin eingebaut, welche vermutlich durch die KfW gefördert wurde. Die Wärmepumpe funktioniert nicht richtig und hat einen extrem hohen Verbrauch von 15.000 kWh pro Jahr, trotz Hinzuziehung mehrerer Fachhandwerker kann das Problem nicht gelöst werden.

Nun würde ich gerne zu einer Gasheizung wechseln. Da ich dann zu einer schlechteren energetischen Heizungsart wechsle, laufe ich Gefahr, dass frühere Förderungen zurückgezahlt werden müssen? Gibt es eine Frist, von 10 oder 20 Jahren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung zurückzahlen.

Zu beachten sind aber die Vorgaben des GEG. Zum einen gilt dabei § 57 GEG, der eine Änderung verbietet, wenn sie zur energetischen Verschlechterung führt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zum Schallschutz, zum Arbeitsschutz oder zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind.

Zudem gilt § 71 GEG, der Anforderungen an eine neue Heizung stellt. Eine reine Gasheizung können Sie dabei einbauen, wenn die regionale Wärmeplanung vor Ort bisher nicht abgeschlossen wurde. Dann besteht allerdings die Anforderung, die Anlage ab dem 1. Januar 2029 zu mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 zu mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 zu mindestens 60 Prozent mit Biomasse (Biogas), grünem oder blauem Wasserstoff zu betreiben.

Günstiger ist eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung, mit der Sie ebenfalls die Vorgaben des GEG erfüllen. Das Besondere hier: Bauen Sie eine neue Wärmepumpe ein, bekommen Sie für diese eine Förderung in Höhe von 30 bis 65 Prozent. Anrechenbar sind dabei nur die Kosten der Wärmepumpe. Bei Kombigeräten aus Wärmepumpe und Gasheizung sind dabei pauschal 65 Prozent der Gesamtkosten anzusetzen. Das Besondere: Förderbar sind im gleichen Zuge auch Umfeldmaßnahmen, wie der Austausch von Heizflächen oder das Nachrüsten einer Fußbodenheizung. Beides führt zu einer besseren Effizienz und damit auch zu geringeren Heizkosten der Wärmepumpe.

Welche Möglichkeiten außerdem bestehen, erklären wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung. Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen außerdem die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser nimmt das Gebäude genau unter die Lupe. Er zeigt Einspar- bzw. Optimierungspotenziale aus und gibt eine fundierte Auskunft dazu, welche Heizung in Zukunft am besten geeignet ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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