Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Meine Wohnung ist im 1. OG. Momentan läuft die Heizung mit Gas. Bisher habe ich von verschiedenen Herstellern Absagen für eine Wärmepumpe bekommen. Was also machen?
Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im Mehrfamilienhaus auf eine Wärmepumpe umsteigen, gibt es aber verschiedene Möglichkeiten. Je nach Lage und Umgebung können Sie die Außeneinheit einer Split-Wärmepumpe beispielsweise auf dem Dach oder auf dem Boden vor dem Haus aufstellen. Die Leitungen lassen sich dann an der Fassade oder im besten Fall durch einen Schacht im Gebäude bis zu Ihrer Wohnung führen. Dort steht dann ein Innengerät, das Wärme an den Heizkreis überträgt.
Alternativ zur Luft-Wasser-Wärmepumpe können Sie auch eine Luft-Luft-Wärmepumpe einbauen. Im Kern besteht diese auch aus einer Split-Wärmepumpe mit einer Außen- und mehreren Inneneinheiten. Während sich die Außeneinheit unter Umständen an der Fassade befestigen lässt, können Sie die Inneneinheiten an den Wänden der Wohnräume befestigen. Nimmt die Anlage Ihren Betrieb auf, bringen letztere dann über die Luft Wärme in die Räume ein. Einige Geräte können zudem auch Warmwasser erzeugen, um die Wohnung vollumfänglich zu versorgen. Ein großer Vorteil: Im Sommer können Sie die Anlage auch zum Kühlen nutzen.
Fördermittel für die Wärmepumpe bekommen Sie in beiden Fällen. Abhängig vom Alter der Gasheizung sind dabei Zuschüsse von 30 bis zu 70 Prozent möglich. Wie Sie diese beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Kommen beide Lösungen nicht infrage, können Sie eine zentrale Wärmepumpe für alle Wohneinheiten einbauen (mit den Miteigentümern zusammen) oder weiterhin mit Gas heizen. Entscheiden Sie sich für letzteres, ist in Zukunft ein steigender Anteil Biogas vorgeschrieben. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".
Wichtig zu wissen: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Etagenheizungen, müssen Sie sich innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Heizung (ab 2024) mit der Eigentümergemeinschaft für einen Weiterbetrieb der dezentralen Versorgung oder für eine zentrale Wärmeversorgung entscheiden. Treffen Sie keine Wahl, ist letzteres Pflicht. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Wir müssen die Etagenheizung im Mehrfamilienhaus ersetzen. Wie gehen wir gemäß GEG richtig vor?".
Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Energieberater oder von einem Fachhandwerker vor Ort individuell beraten. Die Experten prüfen die örtlichen Gegebenheiten und stellen fest, welche Art der Heizung für Sie infrage kommt. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.