Fördert das BAFA nur Wärmepumpen, bei denen die Kühlfunktion de-aktivierbar ist? Wenn „JA“, muss dies der Heizungsbauer mit einem bestimmten Formular bestätigen?
Die technischen Anforderungen für die Förderung einer Wärmepumpe sind in der BEG EM Richtlinie enthalten. Eine entsprechende Vorgabe ist dort nicht zu finden. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Bestätigung der Funktion voraussichtlich nicht erforderlich. Welche Wärmepumpen die Anforderungen erfüllen, können Sie der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen entnehmen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.