Muss eine Luft-Luft-Wärmepumpe, die unter 4,2 kW maximale Leistungsaufnahme hat, ebenfalls netzdienlich sein und über einen angeschlossenen Smartmetergateway verfügen, um die Förderbedingungen zu erfüllen? Ein Mitarbeiter der KfW sagte Ja, für mich ist das nicht ersichtlich, da unter 4,2 kW das EnWG eine Ausnahmeregelung vorsieht.
Hier geht es um unterschiedliche Punkte. Einmal ist das § 14 a des EnWG, in dem es um die Drosselung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen geht. Davon sind Sie nicht betroffen, wenn die Verbrauchseinrichtung weniger als 4,2 kW Leistung aus dem Netz aufnimmt. Das hat auch zur Folge, dass Sie von den reduzierten Netzentgelten nicht profitieren. Beachten Sie aber, dass mehrere Geräte gleicher Art (zum Beispiel Wärmepumpen) hier zusammengefasst und wie eine Anlage behandelt werden können.
Der zweite Punkt betrifft die BEG-EM-Förderung. Hier steht in Punkt 3.4.3: "Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (zum Beispiel anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“). [...]" Das heißt: Um Fördermittel für eine Wärmepumpe in Anspruch nehmen zu können, muss diese über eine Schnittstelle für den netzdienlichen Betrieb verfügen. Die Heizung muss also zum Beispiel "SG Ready“ oder „VHP Ready“ sein. Seit dem 01. Februar 2025 fördert der Staat darüber hinaus nur noch Wärmepumpen, die an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Nach Rücksprache mit der KfW genügt es also, wenn allein die Anschlussmöglichkeit gegeben ist.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.