Mein Heizungsbauer hat aktuell eine Wärmepumpe vorrätig, die er mir vorab schon mal liefern könnte. Antrag bei BAFA gestellt, noch keine Antwort, die Maßnahme wird auch erst nach Genehmigung begonnen, die Pumpe würde er aber vorher schon liefern, was ich dann auch bezahlen müsste. Geht das?
Nach dem Versand des Antrags über das BAFA-Förderportal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Diese sollte eine Information dazu enthalten, dass Sie nach der Antragstellung und vor dem Erhalt des Förderbescheides auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen können. Das erlaubt sowohl die Bestellung als auch den Einbau der Heizung. Lehnt der Fördergeber die finanzielle Unterstützung ab, können sie diese anschließend nicht mehr neu beantragen. Grund dafür ist, dass sie dann bereits mit der Maßnahme begonnen haben.
Alternativ bleibt Ihnen dann nur der Steuerbonus für die Sanierung, über den Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen können. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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