Welche Kosten überträgt der zertifizierte Elektro- oder Installationsbetrieb an den Endkunden, wenn er einen Antrag bei der Westnetz stellt, um einen separaten Zähler für eine Wärmepumpe einzubauen? Gibt es da Festpreise, an denen sich orientiert wird, oder macht diese jeder Betrieb selbst?
Während der Netzbetreiber die reine Zählersetzung in der Regel selbst in Rechnung stellt, berechnet der Fachhandwerker alle anderen Arbeiten individuell. Neben der Antragstellung gehört dazu auch der Umbau im Haus, der eventuell nötig ist. Wir empfehlen, hier einen oder mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, um die Ausgaben vorher planen und einschätzen zu können.
Bitte beachten Sie Folgendes: Für die Förderung der Wärmepumpe ist kein geeichter Zähler erforderlich. Diesen benötigen Sie nur, wenn Sie auch Wärmepumpen-Strom beziehen möchten. Inzwischen bekommen Sie eine pauschale Rückerstattung aber auch dann, wenn Sie die Wärmepumpe mit Netzstrom betreiben. Die Mehraufwendungen für das Setzen und Betreiben des zusätzlichen Zählers rechnen sich daher in der Regel erst dann, wenn Sie mehr als 3.000 oder 4.000 kWh Strom im Jahr mit der Wärmepumpe verbrauchen. Wir empfehlen, sich noch einmal individuell dazu beraten zu lassen, um die wirtschaftlich beste Entscheidung zu treffen.