Ich habe eine kurze Frage zur Förderung meiner Wärmepumpe. Ich habe den BAFA-Antrag im Juli 2022 gestellt und im August bewilligt bekommen. Jetzt lese ich hier auf der Seite, dass eine Voraussetzung für die Förderung ein separater Stromzähler ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass das damals schon der Fall war. Ist dies eine neue Regelung oder hatte ich das schlichtweg übersehen? Falls es eine neue Reglung ist, tritt diese dann auch für den alten Antrag in Kraft oder nicht?
Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers messtechnisch erfasst werden müssen. Zudem ist eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige Pflicht. Das Gleiche galt auch schon in der zuvor gültigen Version der Richtlinie. Diese forderte den Einbau von Energieverbrauchs- und Effizienzanzeigen jedoch bis spätestens 1. Januar 2023.
In den technischen FAQ zur BEG-EM-Förderung ist dazu Folgendes zu lesen: "Hinsichtlich der Ausgestaltung und der Genauigkeit der eingesetzten Bilanzierungs-/Messtechnik bestehen keine Anforderungen. Eingesetzte technische Komponenten müssen nicht geeicht sein." Für die Förderung der Wärmepumpe ist also nicht zwingend ein eigener Zähler erforderlich. Die benötigte Messtechnik ist in vielen förderbaren Wärmepumpen bereits enthalten. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie von Ihrem Hersteller oder von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region.
Wichtig zu wissen ist, dass Netzbetreiber und Versorger die Abrechnung des Heizstroms über einen separaten Zähler zur Bedingung für einen Anschluss/Vertrag machen können. Eine verbindliche Auskunft hierzu erhalten Sie von Ihrem Stromnetzbetreiber.