In einem Gebäude wurde eine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Jetzt ist das Problem, dass das Gebäude ab 0 Grad Außentemperatur nicht richtig warm wird. Ist es möglich, eine Gasheizung dazu zu bauen und eine Hybridheizung daraus zu machen oder fällt das unter das Verschlechterungsgebot?
Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das gilt jedoch nicht, wenn die Änderung zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zum Schallschutz, zum Arbeitsschutz oder zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist. Erreichen Sie die gewünschten Raumtemperaturen nicht mehr, ist der Schutz der Gesundheit nicht mehr gewährleistet und die Maßnahme sollte gestattet sein. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine rechtssichere Antwort nur von der entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland.
Wenn das Haus nicht richtig warm wird, sind Nachbesserungen zwingend erforderlich. Prüfen Sie dabei zunächst, warum die gewünschten Temperaturen nicht mehr erreicht werden. Ist die Wärmepumpe zu klein? Eignen sich die vorhandenen Heizflächen nicht? In beiden Fällen würde es sich vermutlich um einen Planungsfehler handeln. Die Unterstützung durch einen Rechtsexperten ist dabei zu empfehlen.
Lässt sich das Problem nicht in den Griff bekommen, benötigen Sie einen zusätzlichen Wärmeerzeuger. Infrage kommen neben der Gasheizung unter Umständen auch Infrarotheizpaneele, welche die Wärmepumpe unterstützen. Studien haben gezeigt, dass diese Kombination wirtschaftlich von Vorteil ist, da sie geringe Anschaffungskosten verursacht und die Elektroheizung wartungsfrei arbeitet. Eine Alternative wäre die Kombination mit einer Split-Klimaanlage. In beiden Fällen würde die Wärmepumpe die Aufgabe der Temperierung übernehmen und effizient laufen. Die zusätzlichen Anlagen müssten die Temperaturen in den gewünschten Bereichen dann nur noch etwas anheben, was geringe Verbrauchskosten verursacht.