Ich betreibe seit September 2024 eine Luftwärmepumpe. Bei der Inbetriebnahme meinte der Mitarbeiter der Firma, es fehle noch ein Zähler mit S0-Schnittstelle, um die Förderung zu bekommen.
Ist das richtig? Meinem Elektriker und Installateur ist dies nicht bekannt.
Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber nicht. So genügt in der Regel eine nicht geeichte Lösung, die in vielen Geräten integriert ist. In der Liste der technischen FAQ zur Förderung der Wärmepumpe heißt es dazu: "Hinsichtlich der Ausgestaltung und der Genauigkeit der eingesetzten Bilanzierungs-/Messtechnik bestehen keine Anforderungen. Eingesetzte technische Komponenten müssen nicht geeicht sein. Neben externen Brennstoff-/Strommengenzählern und Wärmemengenzählern sind auch geräteintegrierte Bilanzierungen über die Regelung eines Wärmerzeugers zulässig."
Die BEG enthält folgende Vorgeben:
Ist Ihre Heizung in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt, erfüllt Sie die technischen Vorgaben bereits.