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Expertenrat

Nach einem Wasserschaden unterhalb des Estrichs wurde eine Dämmschichttrocknung durchgeführt. Dadurch gab es Schäden an den Seitenwänden. Wer haftet dafür?

Frage von G . am 18.08.2015 

Nach einem Wasserschaden unterhalb des Estrichs wurde eine Dämmschichttrocknung durchgeführt. 7 Löcher im Boden/Randfugen geöffnet. Bei laufenden Geräten steigt die Raumtemperatur auf 44 Grad. Nun haben die Seitenwände Risse bekommen. Wir haben eine Rundum Deckeneinbaubeleuchtung in abgehangener Holzkonstruktion. Vermutung durch Ausdehnung dieser Holzkonstruktion entstand Spannung auf den Wänden. Die Frage ist jetzt nur der Dekorputz gerissen oder vermutlich die Wand/Steine. Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus. Betroffen sind die beiden Seitenwände. Baujahr 2007. Habe in den Räumen mein Geschäft und befürchte einen längeren Ausfall durch Sanierungsarbeiten. Wer haftet, die Trocknungsfirma, die Versicherung? 

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Wir können an dieser Stelle leider keine haftungsrechtlichen Fragen beantworten oder juristische Beratungen durchführen. Ich denke jedoch, dass in einem solchen Fall zunächst die Frage nach der Ursache und den Folgen des Wasserschadens zu stellen ist. Die mit einem solchen Schaden verbundene hohe Raumluftfeuchtigkeit kann u.U. zu weiteren Schäden führen. Es kann zu Rissbildungen kommen, die ggf. die Standfestigkeit von Wandkonstruktionen beeinträchtigen. Welche Schäden jedoch auf welchen Ursachen zurückzuführen sind, kann Ihnen wahrscheinlich nur in einem aufwändig zu erstellenden Gutachten beantwortet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die von Ihnen beauftragte Trocknungsfirma Fehler bei der Schadensbegrenzung gemacht hat, die weitere Schäden nach sich zogen. Aber wie gesagt: Ursache und Wirkung bringt sicherlich nur eine detaillierte Vor-Ort-Untersuchung eines dafür qualifizierten Ingenieurbüros zu Tage.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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